Service
Begleitformular
Formular für die Begleitung minderjähriger Besucherinnen und Besucher. Bitte vollständig ausfüllen und unterschrieben zur Veranstaltung mitbringen.
Jugendschutz durch Erziehungsbeauftragte
Hinweise für Eltern, Begleitpersonen und Veranstaltungsbesuche von Minderjährigen.
Liebe Eltern,
nach dem Jugendschutzgesetz haben Sie die Möglichkeit, für die Begleitung Ihres Kindes eine „erziehungsbeauftragte Person” zu benennen. In Begleitung dieser Person, die Sie ausdrücklich beauftragen müssen, sind gestattet:
- der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren
- der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- der Besuch von Gaststätten durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- der Besuch dieser Angebote durch ältere Kinder bzw. Jugendliche außerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen
Das Gesetz schreibt für die Benennung keine bestimmte Form vor; Sie können gerne das oben abgedruckte Formular verwenden, in das Sie alle wichtigen Informationen eintragen können.
Bitte bedenken Sie beim Erteilen des Erziehungsauftrages:
- Die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein und sich gegenüber anderen ausweisen können.
- Sie/er muss reif genug sein und in der Lage, Ihrem Kind verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung zu bieten.
Prinzipiell gilt: Die/der Erziehungsbeauftragte übernimmt auch in rechtlicher Hinsicht die Verantwortung für Ihr Kind, z. B. die Aufsichtspflicht.
Überzeugen Sie sich, ob sie/er dieser Aufgabe gewachsen ist:
- Stellen Sie beim Besuch abendlicher Veranstaltungen sicher, dass Ihr Kind sicher heimfährt.
- Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte während der Begleitung nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht.
- Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes Bescheid weiß.
Wenn Ihr Kind an Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe teilnimmt (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Jugendgruppen, Sportvereine usw.) sind die jeweiligen Veranstalter Erziehungsbeauftragte im Sinne des Gesetzes, wenn es sich um spezielle Veranstaltungen für Kinder oder Jugendliche handelt. Eine gesonderte Beauftragung ist dann nicht notwendig.
Dieses Formular dient als Begleitnachweis für minderjährige Besucherinnen und Besucher. Bitte vollständig ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zur Veranstaltung mitbringen.