Premiere "Viva la Vida"
SWR1 Pop & Poesie in Concert
Beginn: 19:30 Uhr
Bildquelle: Easy Ticket Service / Veranstalter
Beschreibung
Eine Hommage ans Leben - das ist die neue Staffel von SWR1 Pop & Poesie. "Viva la Vida" feiert das Leben in seiner ganzen Vielfalt. Moderator Jochen Stöckle über die neue Show: "Wir laden euch ein mit David Bowie tanzen zu gehen, mit Alanis Morissette über die Ironie des Lebens zu lachen und mit Lady Gaga am Klavier zu sitzen. Feiert mit uns das Leben. Viva la Vida!". Pop & Poesie ist die erfolgreiche Liveshow von SWR1 Baden-Württemberg. Die Songtexte werden von Schauspieler:innen in deutscher Übersetzung präsentiert und anschließend von großartigen Musiker:innen live gespielt.
Bei Buchungen für das SWR Sommerfestival gilt eine Bearbeitungspauschale von 3,-.
Ticket beinhaltet die Nutzung des VVS.
Kein Zutritt für Kinder bis 6 Jahre.
Für Rollstuhlfahrer werden besonders leicht erreichbare Plätze angeboten. Eine Begleitperson erhält freien Eintritt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plätze nur telefonisch (0711 - 2 555 555, EasyTicket Service) buchbar sind. Bitte geben Sie bei der Bestellung an, dass es sich um Karten für Rollstuhlfahrer handelt.
Diesselbe Regelung gilt für Begleiter von Schwerbehinderten, die ein "B" im Behindertenausweis haben.
Veranstaltungsende: ca. 22.30 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Besucherinformationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen zum SWR Sommerfestival
- Der Zutritt zu den Abendveranstaltungen wird nur mit gültiger Eintrittskarte oder Akkreditierung gewährt. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
- Minderjährige haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Zutritt zum Konzertgelände. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz. Wer aus Jugendschutzgründen nicht eingelassen wird, bekommt den Ticketpreis nicht erstattet.
- Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte nur zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich in angemessenem Umfang zu verlegen. Rückerstattungsansprüche aus oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittspreises bestehen nur bis zum Konzertbeginn. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
- Es können Lautstärken über 85 dB erreicht werden. Gehörschutz steht an den Eingängen auf Nachfrage zur Verfügung.
- Die Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters für Nichtkörperschäden auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und Gegenständen, die wie eine Waffe eingesetzt werden können, ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt jedenfalls der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.
- Getränkebehälter dürfen nur bis zu einer Größe von 0,5 L als Tetrapack mitgeführt werden.
- Regenschirme, eigene Sitzgelegenheiten sowie große Taschen und Rucksäcke (ab 20 x 30 cm) dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Garderobe steht nicht zur Verfügung.
- Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden.
- Personen die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen kann der Zugang verwehrt werden.
- Die Besucher sind verpflichtet, beim Einlass Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen durch den Ordnungsdienst zu dulden.
- Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für die kommerzielle Nutzung sind grundsätzlich untersagt.
- Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an die Produktions- und Aufnahmeleitung sowie des Ordnungsdienstes, ist Folge zu leisten; dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze.
- Jeder hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählt insbesondere den Veranstaltungsablauf nicht zu stören, keine Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände anzuzünden, keine Anlagen und Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmieren oder zu entfernen, Absperrungen nicht zu umgehen und nicht außerhalb der Toiletteneinrichtungen seine Notdurft zu verrichten. Bei einem Verstoß kann der Besucher aus der Veranstaltung verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz gelten zu machen, bleibt unberührt.
- Das Konzert wird für Fernsehen, Hörfunk und Telemedien aufgezeichnet. Bei der Produktion wirken Sie als Zuschauer mit. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie möglicherweise bei Sendung der Produktion oder ihrer sonstigen Verwertung im Bild zu sehen sind. Es kann z. B. durch
Über die Venue
Der Ehrenhof des Neuen Schlosses am Schlossplatz zählt zu den eindrucksvollsten Open-Air-Veranstaltungsorten im Zentrum Stuttgarts. Die historische Kulisse verleiht Konzerten und Sonderformaten einen repräsentativen Charakter und verbindet urbane Zugänglichkeit mit architektonischer Wirkung. Durch die zentrale Lage ist der Ort stark öffentlich sichtbar und gut erreichbar. Gerade im Rahmen größerer Festival- oder Rundfunkveranstaltungen bietet der Platz einen atmosphärisch besonderen Rahmen.